AGB
1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Agentur im Bereich Konzeption, Gestaltung und Umsetzung kreativer Inhalte – einschließlich, aber nicht ausschließlich: Kampagnen, Markenentwicklung, Design, Text, Social-Media-Inhalte, Print- und Digitalmedien. Die AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments zustande.
Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit dem Versand von Rechnungen und vertragsrelevanter Kommunikation in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) einverstanden. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und regelmäßig überprüft wird.
Die Basis für die Projektdurchführung sind die vom Auftraggeber freigegebenen verbindlichen Festlegungen (z. B. Briefing, Konzept, Moodboard, Storyboard, Wireframe, etc.). Änderungen, die über die freigegebenen Inhalte hinausgehen, werden als Zusatzleistungen behandelt und gesondert vergütet.
Konzepte, Präsentationen und Entwürfe bleiben – sofern nicht anders vereinbart – geistiges Eigentum der Agentur. Jegliche Nutzung oder Weitergabe durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Für die Leistungen von Dritten, die im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung, außer bei eigenem Auswahlverschulden.
2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung wird im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag festgelegt und umfasst die vereinbarten Leistungen. Nicht enthalten sind ggf. Kosten Dritter (z. B. Hosting, Druck, Lizenzgebühren), sofern nicht ausdrücklich angegeben.
Zusatzleistungen (z. B. Änderungen über vereinbarte Revisionen hinaus, zusätzliche Konzeption, unvorhergesehene Abstimmungsrunden) werden nach Aufwand oder vereinbarter Pauschale zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der vereinbarte Preis ist verbindlich. Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen ist für den Mehraufwand der Agentur eine gesonderte Vergütung zu zahlen. Minderaufwand führt nicht zu einer Minderung des vereinbarten Preises, es sei denn, der Minderaufwand ist erheblich und beruht auf einer Entscheidung des Auftraggebers; in diesem Fall sind ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen.
Reisekosten, Steuern, Abgaben an Verwertungsgesellschaften, nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollkosten sowie Künstlersozialversicherungsabgaben trägt der Auftraggeber, auch wenn diese nachträglich erhoben werden.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 II BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Skonti werden nicht gewährt. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, kann die Agentur Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte bestehen auch, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen aus demselben Vertragsverhältnis in Verzug befindet (§ 321 II BGB).
3. Projektdurchführung, Mitwirkungspflichten und höhere Gewalt
Die Projektumsetzung beginnt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und/oder erteilter Freigabe. Die Agentur führt alle Arbeiten auf Basis der freigegebenen Inhalte nach eigener fachlicher, gestalterischer und technischer Einschätzung durch.
Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis. Änderungswünsche nach Freigabe/Abnahme werden als Änderungsaufträge behandelt und gesondert vergütet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und Mitwirkungshandlungen unverzüglich zu erbringen. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend.
Die Agentur darf im Rahmen der Projektarbeit auf selbst erstellte Inhalte für Eigenwerbung, Social-Media-Präsentationen und Awards zurückgreifen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nennung als Referenz einverstanden, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht.
Tritt ein Fall höherer Gewalt ein (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder erheblich erschweren), werden die Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten befreit. Beide Parteien sind verpflichtet, sich über die Umstände unverzüglich zu informieren.
4. Abnahme, Stornierung und Vertragsbeendigung
Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) nach Bereitstellung des finalen Standes. Wird keine Abnahme erklärt, aber das Ergebnis genutzt, gilt dies als stillschweigende Abnahme. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber zuvor auf diese Frist und die Folgen ausdrücklich hingewiesen wurde.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Fertigstellung kündigen. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten abzurechnen und eine pauschale Vergütung für entgangenen Gewinn in Höhe von 10 % des noch offenen Auftragswerts zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Die Agentur ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverpflichtungen trotz Fristsetzung nicht erfüllt.
5. Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Inhalte, Materialien und Daten, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung, insbesondere nicht für Rechtsverletzungen (Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter). Die rechtliche Prüfung (z. B. markenrechtlicher Schutz, wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit) obliegt dem Auftraggeber.
Die Agentur stellt sicher, dass Mitarbeitende und Subunternehmer bei Einsatz von KI-Systemen mit den Risiken vertraut sind. Eine Haftung für etwaige Immaterialgüterrechtsverletzungen durch Trainingsdaten der eingesetzten KI-Modelle wird ausgeschlossen, sofern die Agentur ihre vertraglichen Pflichten erfüllt hat.
6. Nutzungsrechte
Die Agentur überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die im Projektvertrag konkret bezeichneten Nutzungsrechte – zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzt. Sofern keine explizite Regelung erfolgt, verbleiben alle Rechte (insbesondere zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe etc.) bei der Agentur.
Rohdaten, Quelldateien und Entwürfe werden nur nach gesonderter Vereinbarung und ggf. gegen zusätzliches Honorar übergeben.
Die Agentur setzt bei der Erstellung von Arbeitsergebnissen auch KI-gestützte Softwarelösungen ein. Der Auftraggeber akzeptiert, dass an KI-generierten Inhalten in der Regel keine exklusiven Immaterialgüterrechte eingeräumt werden können. Soweit die Agentur selbst Rechte an den Leistungen erlangt, räumt sie diese dem Auftraggeber im vereinbarten Umfang ein. Es ist dem Auftraggeber bewusst, dass Anbieter der eingesetzten KI-Software sich ggf. einfache Nutzungsrechte an den generierten Inhalten vorbehalten.
Die Verantwortung für die Prüfung und Bewertung, ob die Arbeitsergebnisse für die im Vertrag vorgesehene Nutzung geeignet sind, liegt beim Auftraggeber. Die Agentur unterstützt hierbei im Rahmen des Zumutbaren.
7. Vertraulichkeit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks zu verwenden.
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Soweit die Agentur im Auftrag personenbezogene Daten im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
Die Agentur verpflichtet sich zur Einhaltung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzkonforme Veröffentlichung und weitere Nutzung der Inhalte verantwortlich.
8. Social-Media-Nutzung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattformen einzuhalten, auf denen Inhalte veröffentlicht werden.
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Inhalte, die er auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht oder durch Dritte veröffentlichen lässt, und stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung resultieren, einschließlich Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verstößen gegen Nutzungsbedingungen.
Der Auftraggeber ist für die Moderation und Entfernung rechtswidriger, beleidigender oder diskriminierender Inhalte verantwortlich. Die Agentur übernimmt hierfür keine Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
9. Datenarchivierung
Die Archivierung von Arbeitsunterlagen, Entwürfen, offenen Dateien, Daten oder Datenträgern durch den Auftragnehmer erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Auftragnehmer nach Abschluss des Projekts oder der Übergabe des Endprodukts nicht zur Aufbewahrung verpflichtet. Eine spätere Bereitstellung dieser Daten ist in diesem Fall nicht geschuldet.
Für die Versicherung oder Sicherung etwaig archivierter Daten ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – der Auftraggeber selbst verantwortlich.
10. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Projektvertrags bedürfen der Textform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Agentur in München. Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.